
Hebamme in Deutschland
Ein wichtiger und stark gefragter Beruf: Die Hebamme begleitet Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Karriere Fähre begleitet Sie vom Deutsch bis zur Stelle.
Der Beruf
Die Hebamme betreut die Schwangerschaft, begleitet Geburten mit dem medizinischen Team und unterstützt Mutter und Neugeborenes nach der Geburt.
Gehalt in Deutschland
Etwa 3.300 € bis 4.800 € brutto pro Monat, im Median rund 4.380 €. Zuschläge und freiberufliche Tätigkeit können das Einkommen erhöhen.
Dauer der Ausbildung
Seit 2020 ist Hebamme ein duales Studium von 3 bis 4 Jahren, vergütet (~1.400 bis 1.800 €/Monat). Bereits ausgebildet: Anerkennung und Deutsch B2.
Arbeitgeber mit Bedarf
Geburtskliniken in Krankenhäusern, Geburtshäuser und freiberufliche Tätigkeit (häusliche Betreuung). Die Nachfrage ist bundesweit hoch.
Einsatzbereiche
Kreißsäle, Wochenstationen, Vor- und Nachsorge sowie freiberufliche Praxis.
Karriereentwicklung
Spezialisierungen (Stillberatung, Perinatalbetreuung), Teamkoordination, Lehre oder freiberufliche Selbstständigkeit.
Erforderliches Deutschniveau
B2 ist für Ausübung und Anerkennung erforderlich. Karriere Fähre bildet Sie in Douala bis B2 aus.
Anerkennung
Reglementierter Beruf: Ihr Abschluss muss von der zuständigen Landesbehörde anerkannt werden (Gleichwertigkeitsprüfung), ggf. mit Anpassungsmaßnahme.
Visum und Aufenthaltstitel
Visum und Aufenthaltstitel für Fachkräfte (§ 18a/18b) oder Einreise zur Anerkennung vor Ort (§ 16d). Wir übernehmen die Formalitäten.
Der Ablauf mit Karriere Fähre
Profilbewertung, Deutsch bis B2, Unterlagen und Anerkennung, Kontakt zu einer Geburtsklinik, Visum und Formalitäten, danach Begleitung bei der Ankunft.
Häufige Fragen
- Wird mein Hebammen-Abschluss anerkannt?
- Die Anerkennung erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Behörde. Wir erstellen den Antrag mit Ihnen.
- Muss ich Deutsch sprechen?
- B2 ist erforderlich; wir bilden Sie vorher bis dahin aus.
Gehälter: Entgeltatlas (Bundesagentur für Arbeit) und Fachquellen, 2025. Richtwerte, nicht garantiert. Anerkennung und Visa: zuständige deutsche Behörden.
